Immer gut ausgebildet

Die Ausbildung

Die Flugschule des Aero-Club Lützellinden e.V. besteht seit 1968 auf dem Sonderlandeplatz Gießen-Lützellinden. Eine von erfahrenen Fluglehrern durchgeführte Schulung, die nach modernen pädagogischen, theoretischen und praktischen Erkenntnissen ausgerichtet ist, garantiert eine individuelle und prüfungssichere Ausbildung. Es kann jederzeit mit der Schulung begonnen werden, die permanent über das ganze Jahr läuft.

Ausbildung

Im herunterladbaren Ausbildungs-Flyer sind alle Informationen zusammengestellt.

Aktuell wird der Flyer gerade bearbeitet und kann nicht herunter geladen werden.

Was muss ich erfüllen?

Voraussetzungen zur Flugausbildung

Voraussetzung für den ersten Alleinflug ist ein Mindestalter von 16 Jahren – die Ausbildung kann aber früher begonnen werden. Die Lizenz kann mit 17 Jahren erworben werden. Während der Ausbildung sind folgende Unterlagen dem Ausbildungsleiter einzureichen:

•    Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
•    Kopie des (gültigen) Personalausweises
•    Auszug aus dem Verkehrszentralregister
•    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem LuftSiG v. 11.01.2005
•    Sprechfunkzeugnis (BZF) vor dem ersten Überland-Allein

Bin ich flugfähig?

Fliegerärztliche Untersuchung

Die fliegerärztliche Untersuchung können Sie bei einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle nach Ihrer Wahl vornehmen lassen, z.B.:

Dr. med. Klaus Döring, Bürgermeister-Jung-Weg 17, 35398 Gießen
Tel.: +49 641 2501366
E-Mail: dr.klaus.doering@telemed.de

Dr. med. Oliver Preiss, Kreisstr. 35, 35583 Wetzlar-Garbenheim
Tel.: +49 6441 446161
E-Mail: fliegerarzt-preiss@gmx.de

Dr. med. Peter Quoika, Jahnstr. 30, 35447 Reiskirchen
Tel.: +49 6408 96099
E-Mail: quoikareiskirchen@t-online.de

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Privatpilotenausbildung

Die Privatpilotenausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Beide Teile werden am Flugplatz Lützellinden (EDFL) durch die Flugschule des Aero-Club Lützellinden unterrichtet. Die Termine werden Vereins-intern bekannt gegeben bzw. mit den Schülern abgestimmt.

Der Flugschüler hat dabei die Wahl, am Ende seiner Ausbildung und bestandener Prüfung eine Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) oder die weltweit gültige Privatpiloten-Lizenz PPL(A) zu erwerben.

PPL(A) oder LAPL(A)

Welche Arten von Lizenzen gibt es?

Private Pilote License (Airplane)

PPL(A)

Der PPL(A) – Private Pilote License (Airplane) gemäß Teil-FCL berechtigt zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen mit einem Kolbentriebwerk. Das Gewicht ist nicht beschränkt, der Schein ist weltweit gültig. Der Umfang der praktischen Ausbildung beträgt mindestens 45 Stunden.

Light Aircraft Pilote License (Airplane)

LAPL(A)

Der LAPL(A) – Light Aircraft Pilote License (Airplane) ist eine „abgespeckte“ Variante des PPL(A). Mit dieser Lizenz darf der Pilot einmotorige Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von 2.000 kg und maximal vier Personen an Bord (inkl. Pilot) führen. Nach Scheinerhalt müssen noch 10 Stunden Flugerfahrung gesammelt werden, bevor Fluggäste mitgenommen werden dürfen. Der LAPL(A) ist nur in Europa gültig. Der Mindestumfang der praktischen Ausbildung beträgt 30 Stunden.

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ACL-Schulflugzeuge

Der Aero-Club Lützellinden e.V. hält eine junge Flotte von derzeit einer Piper PA28 (Tiefdecker, viersitzig), einer Cessna C172 (Schulterdecker, viersitzig) und einer Diamond DA20 Eclipse (Tiefdecker, zweisitzig) als Charter- und Schulflugzeuge vor.
Für alle Flugzeuge besteht eine Haftpflicht-, Kasko- und Luftfahrt-Unfallversicherung. Für die Mitnahme von Passagieren ist eine Passagierhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Alle Flugzeuge des Vereins sind zur Schulung zugelassen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Praxis

Die Flugschule nutzt für die Schulung eine Piper PA28 sowie eine Cessna C172 mit jeweils vier Sitzplätzen und eine kostengünstigere Diamond DA20 Eclipse mit zwei Sitzplätzen.

Der Umfang der praktischen Flugausbildung läßt sich in drei Schwerpunkte gliedern:

1.    Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug

•    Bodeneinweisungen, Kontrollen vor dem Start
•    Anlassen des Triebwerkes und Rollen
•    Start, Steigflug, Horizontal- und Kurvenflug, Sinkflug
•    Platzrunde, Durchstarten und Landen
•    Verhalten in Notlagen
•    Erster Alleinflug

2.    Erlangung der fliegerischen Fertigkeiten

•    Alleinlandungen auf verschiedenen Flugplätzen
•    Überlandflug und Verkehrsflughafeneinweisung
•    Funknavigation (nur PPL(A))
•    Alleinflüge unter Aufsicht

3.    Übungen bis zur Prüfungsreife

•    Navigationsdreiecksflug von mindestens 150 km (LAPL) und mindestens 270 km (PPL)
•    Simulierte Notlagen, Steilkurven, Grenzzustände des Flugzeuges

Was kostet die Ausbildung?

Ausbildungskosten

Die Kosten sind abhängig von den individuell benötigten Flugstunden. Je nach Lizenzart sind mindestens 30 Stunden (LAPL-A) oder 40 Stunden (PPL-A) gesetzlich gefordert.

Derzeit kostet eine Flugstunde inkl. Treibstoff und Fluglehrer ca. 200 €, dieser Preis abhängig von den aktuellen Betriebskosten und kann variieren.

Da noch Landegebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmaterial und sonstige Kosten hinzu kommen, muss mit ca. 10.000 € gerechnet werden.

Zahlung zu Ausbildungsbeginn:

Zu Beginn  der  Schulung  werden  im  Lastschriftverfahren  600,-  EUR  Aufnahmegebühr,  70,-  EUR  monatliche Fixkostenpauschale und 200,- EUR Jahresbeitrag eingezogen.

Die Preisangaben beziehen sich auf den 01.04.2022. Preisanpassungen vorbehalten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Prüfung

Die theoretische Prüfung wird nach Beendigung der theoretischen Ausbildung beim Regierungspräsidium in Kassel abgelegt. Die praktische Prüfung umfasst einen Prüfungsflug von etwa 90 Minuten Dauer in Begleitung eines Flugprüfers. Der Prüfungsflug findet in der Regel am Sonderlandeplatz Gießen-Lützellinden statt.

Das Wichtigste

Unsere Fluglehrer

Ihre Fluglehrer in der Flugschule

Thorsten Laufer (Ausbildungsleiter)

Mobil: +49 160 4870304

Heiko Kraft

Mobil: +49 163 2090903

Dr. Hans-Peter Reiser

Mobil: +49 151 15259170

Dr. Axel Schwarz

Mobil: +49 152 01441209

Gunter Peter

Mobil: +49 178 7322402

Dr. Ralph Wendt

Mobil: +49 171 3526114

Peter Hahn

Mobil: +49 171 812 7594

Stillstand ist Rückschritt

Fortbildung

  • Sie haben bei uns verschiedene Möglichkeiten der Fortbildung:

    Erweiterung der Lizenz von LAPL(A) auf PPL(A):

    Mind. 5 h Flugerfahrung nach Scheinerhalt, danach 10 h Flugausbildung, danach Prüfungsflug.

    Umschulung von LAPL(S) mit TMG-Eintrag auf PPL(A):

    Mind. 24 h auf TMG nach TMG-Erweiterung, danach 15 h Flugausbildung, danach Prüfungsflug.

    Umschulung von LAPL(S) mit TMG auf LAPL(A):

    Mind. 21 h auf TMG nach TMG-Erweiterung, danach 3 h Flugausbildung mit mind. je 10 Starts + Landungen mit Fluglehrer und alleine, danach Prüfungsflug.

    Erwerb Klassenberechtigung SEP(L)

    Nachtflug-Berechtigung (NFQ)

    Einweisung auf andere Flugzeugmuster

    Darüber hinaus finden im Rahmen des monatlichen Stammtisches regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in Form von Vorträgen statt mit anschließender Gelegenheit zu interessanten Gesprächen.

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